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Lizenzvertrag Web Business Shop


WEB BUSINESS SHOP ("SOFTWARE") SOFTWARE-LIZENZVERTRAG FÜR ENDBENUTZER

Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen als "Lizenznehmer" und der DaVinci Technology GmbH, Ebersberg b. München, als Lizenzgeber.

Der Begriff "Software" umfaßt auch alle Upgrades, alle geänderten Versionen, Updates, Zusätze und Kopien der Ihnen von der DaVinci Technology GmbH lizenzierten Software.

Sie werden gebeten, diesen Vertrag sorgfältig durchzulesen. Diesen Lizenzbedingungen unterwirft sich der Lizenznehmer mit dem Download (oder sonstigem Bezug) der Software oder von Teilen davon, spätestens mit der Aufnahme von deren Nutzung.

Dies ist ein Lizenzvertrag und kein Kaufvertrag. Die Kopie der Software, die Ihnen als Download zur Verfügung gestellt wird, und jede andere Kopie, zu deren Anfertigung Sie im Rahmen dieses Vertrags berechtigt sind, bleiben Eigentum der DaVinci Technology GmbH.

Mit Ihrer Annahme dieses Vertrags gewährt die DaVinci Technology GmbH Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software und des Begleitmaterials, sofern Sie den folgenden Bedingungen zustimmen:

1. Nutzung der Software

1.1 Demoversion
Die DaVinci Technology GmbH gewährt Ihnen mit dem Download der Software das kostenfreie, unbefristete Nutzungsrecht zu Testzwecken.

Die Demoversion unterliegt funktionalen Einschränkungen (maximale Anzahl von Produkten) und ist nur für den Einzelplatz-Betrieb geeignet.

Gewährleistung und Haftung jeglicher Art werden für die Demoversion ausgeschlossen. Die Demoversion wird auf eigenes Risiko des Anwenders genutzt.

Eine produktive oder kommerzielle Nutzung der Software ist erst mit dem Erwerb eines Lizenzkeys gestattet.

1.2 Lizenzierung & Lizenzkey
1.2.1 Lizenzkey
Ein auf den Lizenznehmer ausgestellter, persönlicher Lizenzkey erweitert das Nutzungsrecht (Lizenzierung) an der Software für den Lizenznehmer, aktiviert ggf. vom Lizenznehmer erworbene funktionelle Erweiterungen (Zusatzmodule) in der Software und hebt die funktionellen Einschränkungen der Demoversion auf.

Die Aktivierung der Lizenzierung erfolgt durch Eintrag und Speicherung des Lizenzkeys an der dafür vorgesehenen Stelle innerhalb der Software.

Die Auslieferung eines Lizenzkeys erfolgt per E-Mail an die vom Lizenznehmer bei Bestellung angegebenen E-Mailadresse.

Jede kostenpflichtige Lizenzierung umfaßt ein unbefristetes, nicht übertragbares, nicht veräußerbares Nutzungsrecht an der Software gemäß dem folgenden Abschnitt "Lizenzierung".

1.2.2 Lizenzierung
(a) Einzelplatzversion
Sie dürfen die Software in beliebiger Anzahl auf einer Festplatte oder einer anderen Speichervorrichtung installieren, zur gleichen Zeit darf die Software jedoch nur von einer Person benutzt werden.

(b) Multiuserversion
Ist die Software für Netzwerknutzung (Multiuserversion) konfiguriert, darf die Software in einem einzigen örtlichen Netzwerk gleichzeitig von der Anzahl Personen genutzt werden für die Sie Clientlizenzen erworben haben.

1.3 Begleitmaterial
Weitere Teile der Software, z.B. mitgelieferte Designvorlagen oder quelloffene Scriptdateien, dürfen vom Lizenznehmer teilweise oder als ganzes verwendet und auch geändert werden, jedoch ausschließlich in Verbindung mit der Nutzung der Software.

Bei Veränderungen und/oder Bearbeitung mitgelieferten Quellcodes erlischt jede Gewährleistung und Haftung bezüglich der geänderten Quellcode-Dateien.

2. Urheberrecht

Die Software ist geistiges Eigentum der DaVinci Technology GmbH und urheberrechtlich geschützt Sie dürfen die Software und Begleitmaterial nur im Rahmen der Bestimmungen des Abschnitts "Nutzung der Software" kopieren und einsetzen. Alle Kopien, die Sie gemäß dem vorliegenden Vertrag anfertigen dürfen, müssen dieselben Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise enthalten wie die Original-Software. Sie verpflichten sich,die Software weder zu ändern noch anzupassen oder zurückzuübersetzen.

3. Gewährleistung

3.1 Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen, Umgebungen und Kombinationen insbesondere mit verschiedenen Hardwarekomponenten jederzeit fehlerfrei arbeitet.

3.2 Die DaVinci Technology GmbH gewährleistet für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Lizenzkeys an den Lizenznehmer, dass die von der DaVinci Technology GmbH gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen der Programmbeschreibung auf der Website der DaVinci Technology GmbH entspricht. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen.

3.3 Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels machbar ist und der Ausschluß eines Bedienungsfehlers möglich ist (Vorlage der Fehlermeldungen, Angabe der Bedienschritte)

3.4 Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Lizenznehmer der DaVinci Technology GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Lizenznehmer teilt der DaVinci Technology GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht.

DaVinci Technology GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Lizenznehmer mit sich bringen würde.

Die DaVinci Technology GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.

3.5 Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der DaVinci Technology GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Lizenznehmer nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Lizenznehmer das Minderungs bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

3.6 Der Lizenznehmer hat die DaVinci Technology GmbH bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Lizenznehmer hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Lizenznehmer die DaVinci Technology GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die DaVinci Technology GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Lizenznehmer, sofern er die Inanspruchnahme der DaVinci Technology GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.

3.7 Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder auf der Website der DaVinci Technology GmbH publizierte Online-Dokumentation hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.

4. Haftungsbeschränkung

Weder die DaVinci Technology GmbH noch deren Erfüllungsgehilfen und Lieferanten haften aus Schäden (einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns und anderer finanzieller Verluste), die auf der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des DaVinci Technology GmbH-Produktes beruhen.

Auf jeden Fall ist die Haftung auf den Kaufpreis für die Überlassung und Nutzung der Software beschränkt. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der DaVinci Technology GmbH verursacht wurden. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche, die auf gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen. Direkte Schäden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wurden, oder Mangelfolgeschäden, gegen die die zugesicherte Eigenschaft den Kunden gerade absichern sollte, sind ebenso von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet die DaVinci Technology GmbH jedoch nur in der vorstehend beschränkten Weise.

5. Anzuwendendes Recht und Allgemeine Bestimmungen.

Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Ebersberg.

Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Änderungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform.

Im Installationsverzeichnis der Software steht Ihnen ein Exemplar dieses Lizenzvertrags zur Verfügung.

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