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Abmahnungsgefahr
03.12.2007 13:02:57 von Dirk M. (115 Beiträge seit 18.07.2006)
aus aktuellem Anlass möchte ich auf eine Abmahnungsgefahr hinweisen. Die Widerrufsfrist von 2 Wochen ist nur rechtens, insofern der Käufer vor dem Vertragsschluss hierüber informiert wird (andernfalls 4 Wochen).
Nach diversen unterschiedlichen Urteilen reicht es nicht aus, die Widerrufserklärung nur auf bversand.html anzuzeigen, sondern es sollte dem Kunden auch möglich sein, diese sich auszudrucken und abspeichen zu können, da eine Anzeige per Textform angeblich nicht ausreichend ist.
Wir haben schon vor geraumer Zeit einen entsprechenden Link zu einer AGB.pdf eingebaut und lassen uns diese Downloadmöglichkeit auch per Häkchen bestätigen.
Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen, sich vor einer Abmahnung zu schützen.
Viele Grüße - Dirk
re: Abmahnungsgefahr
04.12.2007 10:15:24 von H.Dieck (14 Beiträge seit 08.01.2007)
und so zu lesen sein, dass der Kunde nicht zu scrollen braucht!
Wie, bitte schön, soll das denn funktionieren???
Ein Link zum Text www.internetrecht-rostock.de
Leider sind auch wir gerade von einer Abmahnung betroffen und haben uns so durch den ganzen Wust durchwühlen müssen.
In unseren AGB's stand der übliche Text am Ende:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht ...
Das allein reicht aus um eine Abmahnung zu bekommen! Denn es müsste richtig
heissen: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ...
Nebenbei, wir betreiben eine Gärtnerei, und im Moment scheint es eine Anwaltskanzlei
aus Berlin es auf diese Berufsgruppe abgesehen zu haben.
Vielleicht sollte manch einer noch einmal seine AGB's korrigieren, bevor es ihn auch trifft.
Viele Grüße
Heidi Dieck
